Im Bereich der Behandlung und Diagnose von psychischen Erkrankungen gibt es drei unterschiedliche Berufsgruppen: Psychologen, Psychotherapeuten und Psychiater. Oftmals ist PatientInnen bzw. KlientInnen nicht ganz klar, wer für was genau zuständig ist.
Psychologen studierten Psychologie und haben in diesem Studium über das menschliche Verhalten, Emotionen, psychologische Diagnostik etc. gelernt. Nach dem Abschluss können Psychologen die Ausbildung zum Klinischen- und Gesundheitspsychologen anschließen, was sie dazu befähigt, psychische Krankheiten zu diagnostizieren und zu behandeln. Psychologen dürfen keine Medikamente verschreiben.
Psychiater stammen aus dem medizinischen Bereich, was heißt, dass sie das Medizinstudium absolvierten und in ihrer Facharztausbildung das Gebiet „Psychiatrie“ für sich wählten. Ein Psychiater darf diagnostizieren und Medikamente verschreiben. Zusätzlich dazu, kann ein Psychiater auch die Ausbildung zum Psychotherapeuten machen und somit auch Psychotherapie anbieten.
Psychotherapeuten durchlaufen das Psychotherapiestudium (2 Jahre Psychotherapeutisches Propädeutikum und 3-5 Jahre Fachspezifikum), welches durch die strengen Kriterien des Psychotherapiegesetzes geregelt ist. Sowohl Psychiater, Psychologen, aber auch Menschen, die aus einem anderen sozialen beruflichen Bereich stammen, dürfen diese Ausbildung beginnen, sofern sie die Kriterien, die ein zukünftiger Psychotherapeut mitbringen muss, erfüllen können. PsychotherapeutInnen dürfen diagnostizieren und nach wissenschaftlich fundierten Methoden behandeln. Sie dürfen jedoch keine Medikamente verschreiben.