Erstgespräch

Da die Beziehung zwischen TherapeutIn und KlientIn maßgeblich für den Erfolg einer Therapie ist, ist es wichtig sich für den oder die „richtige“ TherapeutIn zu entscheiden.

Im Erstgespräch biete ich Raum für ein gegenseitiges Kennenlernen und Einblick in meine therapeutische Methode.

Das Erstgespräch dauert 50 Minuten.

Um für die KlientInnen einen absolut vertrauensvollen Rahmen und Ort bieten zu
können, sind PsychotherapeutInnen zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Dinge, die PsychotherapeutInnen im Zuge der Therapie anvertraut werden, dürfen nicht ohne das Einverständnis des/der KlientIn an Dritte weitergegeben werden.

Verschwiegenheit

In Ausbildung unter Supervision

Der Status „PsychotherapeutIn in Ausbildung unter Supervision“ wird am Ende eines langjährigen Studiums der Psychotherapie verliehen und befähigt den/die
TherapeutIn eigenständig in einer Praxis zu therapieren.
Der Unterschied zu einem Psychotherapeuten mit komplett abgeschlossener
Ausbildung besteht durch die regelmäßige Supervision zur „Qualitätssicherung“ des Therapieprozesses und dadurch, dass die Therapie nicht mit den gesetzlichen
Krankenkassen verrechnet werden kann. Deswegen kommen viele
PsychotherapeutInnen in Ausbildung unter Supervision ihren KlientInnen hier beim Honorar entgegen.

Manchmal können auch körperliche Gründe für ein psychisches oder psychosomatisches Leiden vorliegen. Deswegen empfehle ich bei Bedarf vor oder
bei Beginn der Therapie eine Untersuchung beim jeweiligen Hausarzt bzw. Facharzt.

Medizinische Abklärung